Preisbindung

Urteil zum Räumungsverkauf

6. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Auch wenn ein Unternehmen weitere Filialen und einen Online-Shop betreibt und dort Bücher verkauft, darf es bei der Schließung eines Geschäfts einen Räumungsverkauf durchführen: Dieser Ansicht ist das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 21. Dezember).

Im konkreten Streitfall ging es um die einstweilige Verfügung gegen ein Kaufhaus, das preisgebundene Bücher im Räumungsverkauf mit 30 Prozent Rabatt angeboten hatte. Weder dem Preisbindungsgesetz noch der Gesetzesbegründung lasse sich entnehmen, dass ein Unternehmen insgesamt schließen oder den Buchverkauf in allen Filialen einstellen müsse, um einen Räumungsverkauf durchzuführen, so die Richter. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins informiert in ihrem aktuellen Preisbindungsnewsletter über das Bielefelder Verfahren. Gegen das Urteil sei Berufung eingelegt worden.