Rückzahlungen an die VG Wort

Hilfsfonds der Börsenvereinsgruppe für Härtefälle startet

31. Juli 2017
von Börsenblatt
In diesen Tagen erhalten rund 1.900 Verlage von der VG Wort Bescheid über die Summe der endgültigen Rückforderungen für die Jahre 2012 bis 2015. Mitgliedsverlage können, wenn alle anderen Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung ausgeschöpft sind, einen Antrag auf Unterstützung durch den Hilfsfonds der Börsenvereinsgruppe stellen.

Post von der VG Wort bekommen alle Verlage, die gegenüber der Verwertungsgesellschaft erklärt haben, am Verzichtsverfahren teilzunehmen. Obwohl über 26.000 Autorinnen und Autoren auf ihre Nachforderungsansprüche zugunsten ihres Verlags verzichtet haben, rechnet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels damit, dass die Summen teilweise hoch sein werden, die innerhalb von 30 Tagen zu begleichen sind. Auch andere Verwertungsgesellschaften wie etwa die VG Bild-Kunst fordern von Verlagen Ausschüttungen zurück. Verlage, die mit der sofortigen Zahlung Schwierigkeiten haben, können bei der VG Wort und VG Bild-Kunst Stundung oder Ratenzahlung beantragen.

Mitgliedsverlage, die trotz der Angebote der Verwertungsgesellschaften in existenzielle Not geraten, können, wenn alle anderen Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung ausgeschöpft sind, einen Antrag auf Unterstützung durch den Hilfsfonds der Börsenvereinsgruppe stellen.

Der Börsenverein, die Frankfurter Buchmesse und die MVB haben zu gleichen Teilen insgesamt 90.000 Euro eingezahlt. Verlage wie C.H. Beck und der Kommunal- und Schulverlag haben weitere Mittel zugesagt. Mitgliedsverlage des Börsenvereins können nach Vorlage der endgültigen Rückzahlungsbescheide und des Bescheides der VG Wort bzw. der VG Bild-Kunst über den von ihnen gestellten Teilzahlungs- oder Stundungsantrag beim Börsenverein Anträge auf Unterstützung einreichen.

Die Kriterien für den Härtefallfonds im Einzelnen:

Das antragstellende Unternehmen muss in der Regel konzernunabhängig und Mitglied im Börsenverein sein. Der Antragsteller muss am Verzichtsverfahren der VG Wort nachweislich teilgenommen, d.h. seine Autoren um Verzichtserklärungen rückwirkend für den Zeitraum 2012 bis 2015 gebeten haben. Der bei der VG Wort / Bild-Kunst gestellte Antrag auf Teilzahlung oder Stundung muss von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft entweder abschlägig beschieden worden sein oder der Verlag ist unverschuldet in eine Lage gekommen, durch die er eine oder mehrere Raten nicht mehr bedienen kann. Die Insolvenz steht unmittelbar bevor. Der Antragsteller muss eine positive Fortführungsprognose seines Unternehmens nachweisen.

 

Einen Antrag auf Unterstützung können Verlage schriftlich an die Rechtsabteilung des Börsenvereins richten: rechtsabteilung@boev.de, Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main.

Über das Härtefalltelefon unter (069) 1306-314 sowie per E-Mail an rechtsabteilung@boev.de können sich Verlage von Justiziar Christian Sprang und der stellvertretenden Justiziarin Rechtsanwältin Susanne Barwick beraten lassen.

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