Denn die heutige Entscheidung ist nun Teil des Mandats, mit dem das Europäische Parlament im Dezember in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission geht. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verordnung in erster Linie dort ansetzt, wo Entwaldung tatsächlich stattfindet, also auf den Anbau- und Produktionsflächen“, erklärt Peter Kraus von Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Die Einbeziehung von Druckerzeugnissen Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in den Anwendungsbereich der EUDR sei ursprünglich im Vorschlag der Kommission nicht vorgesehen gewesen. Peter Kraus von Cleff: „Eine Folgenabschätzung hat somit nie stattgefunden. Wir danken allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sich mit viel Sachverständnis für unsere Belange eingesetzt haben. Nun muss die Position des Europäischen Parlaments noch im Trilog durchgesetzt werden.“
Der Börsenverein betont, dass eine Streichung von Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich nicht zu einer Schwächung der Ziele der EUDR führe. Holz- und Papier müssten weiterhin den Anforderungen der EUDR entsprechen, Bücher und Presseprodukte blieben EUDR-konform, und das übergeordnete Ziel der Verordnung – der Schutz der globalen Naturwälder – werde somit erhalten. Zugleich sei mit einer Herausnahme sichergestellt, dass Medienpluralismus, kulturelle Vielfalt sowie der demokratische Diskurs keinen Schaden nehmen.
Der Trilog wird im Dezember stattfinden. Der Rat der Europäischen Union hatte am 19. November sein Verhandlungsmandat verabschiedet.