Deutscher Buchhandlungspreis

BKM hat Juryvotum in drei Fällen widersprochen

4. März 2026
Redaktion Börsenblatt

Am Dienstagabend wurde durch die Veröffentlichung eines Artikels in der "Süddeutschen Zeitung" bekannt, dass drei Buchhandlungen, die von der Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis 2025 nominiert worden waren, vom Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung, Wolfram Weimer, von der Liste gestrichen wurden. Sie umfasst in diesem Jahr 115 Buchhandlungen statt der üblichen 118.

Ausschnitt aus einem Artikel der Süddeutschen Zeitung

Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 4. März 2026

 

Grund für den Ausschluss der Buchhandlungen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin, The Golden Shop in Bremen und Rote Straße in Göttingen seien "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" wie die "SZ" auf Anfrage von einem Sprecher des Staatsministers erfuhr.

Auf Nachfrage des Börsenblatts bei derselben Stelle heißt es: "BKM folgt in der Regel den Juryentscheidungen und respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung. Überprüfungen der Juryentscheidungen und etwaige Abweichungen hiervon erfolgen nur in besonderen Einzelfällen. BKM hat in diesem Jahr entschieden, dem Juryvotum in Einzelfällen nicht zu folgen. Die Entscheidung entspricht der politischen Linie der Bundesregierung, Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen."

Die "SZ" hat über das Vorgehen des BKM u.a. mit der Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger gesprochen, die die politische Einflussnahme in der Kulturförderung  mit Sorge betrachtet: "Wohin das führt, sehen wir in den USA." So würden die betroffenen Buchhandlungen auch nicht erfahren, welche Erkenntnisse letztlich den Ausschlag für den Ausschluss gegeben hätten. Die Kriterien der Prüfung seien intransparent; die Buchhandlungen wüssten nicht einmal, dass sie überprüft wurden, und sie erhielten auch keine Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Eine Stellungnahme des Börsenvereins steht noch aus.

Zum SZ-Artikel: Deutscher Buchhandlungspreis: Weimer schließt Buchhandlungen nach Prüfung durch Verfassungsschutz aus - Kultur - SZ.de