Deutscher Buchhandlungspreis erneut Thema im Kulturausschuss

"Die Kunstfreiheit ist kein konfliktfreier Raum"

24. April 2026
Sabine Cronau

Das Thema ist noch lange nicht abgehakt: Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestags diskutierte am 22. April über "Meinungs- und Kunstfreiheit im geförderten Kulturbetrieb". Als Sachverständige unter anderen dabei: Fachanwalt Jasper Prigge - und die Dresdner Buchhändlerin Susanne Dagen.

 

Screenshot der vom Start der Aufzeichnung.

Screenshot: Die Kulturausschuss.-Sitzung vom 22. April wurde aufgezeichnet

Der Hauptdarsteller geht

Wer im Kulturausschuss zum Thema "Meinungs- und Kunstfreiheit im geförderten Kulturbetrieb" Stellung beziehen durfte, war im Vorlauf klar geregelt. Jede Fraktion durfte Experten für das Fachgespräch vorschlagen. Alle benannten Sachverständigen reichten außerdem vorab eine schriftliche Stellungnahme mit ihrer Einschätzung ein.

Anlass für die Runde im Kulturausschuss: Die umstrittene Entscheidung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, drei nominierte Buchhandlungen im Nachgang vom Deutschen Buchhandlungspreis 2025 auszuschließen – mit dem Verweis auf nicht näher benannte verfassungsschutzrechtliche Bedenken (mehr dazu hier).

Beim Fachgespräch dabei:

  • Jasper Prigge, der im Rechtsstreit um den Deutschen Buchhandlungspreis 2025 die drei nachträglich ausgeschlossenen Buchhandlungen vertritt, war von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen worden.
  • Buchhändlerin Susanne Dagen vom Dresdner Buchhaus Loschwitz wurde von der AfD-Fraktion benannt.
  • Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, nahm auf Vorschlag der SPD-Fraktion teil.
  • Markus Hilgert von der Universität der Künste (Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion)
  • Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin (Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen).

Nicht dabei war der, um den es eigentlich ging: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte die Ausschuss-Sitzung offenbar nach einer halben Stunde schon wieder verlassen – und damit vor dem Fachgespräch. Oder, wie die "FAZ" in ihrem Bericht zur Sitzung anmerkt: "Der Hauptdarsteller ging nach dem ersten Akt von der Bühne." 

Gefahr für die Freiheit der Kultur(förderung)

Jasper Prigge, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, warnte noch einmal ausdrücklich vor der Anwendung des umstrittenen Haber-Verfahrens in der Kulturförderung: Denn als Instrument zur Überprüfung der Förderwürdigkeit ist es aus seiner Sicht "strukturell geeignet", die Freiheit der Kulturförderung zu gefährden:

"Kulturförderung ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Auftrags, ein freies und vielfältiges Kulturleben zu ermöglichen", betonte Prigge: "Wer diesen Auftrag an eine Vorabkontrolle knüpft, macht aus einem Instrument zur Gewährleistung von kultureller Freiheit eines der Kontrolle."

Der Deutsche Kulturrat wendet sich entschieden gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz in der öffentlichen Kulturförderung.

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats

"Ausdruck eines Generalverdachts"

Dass sich Fördermittelnehmer "selbstverständlich" auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, die Würde des Menschen achten und die allgemeinen Gesetze einhalten müssten: Das betonte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann: "Der Deutsche Kulturrat wendet sich aber entschieden gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz in der öffentlichen Kulturförderung, weil dies Ausdruck eines Generalverdachts ist. Ebenso lehnt der Deutsche Kulturrat einen Bekenntniszwang für Kulturverantwortliche ab."

Preis grundsätzlich zur Disposition stellen

Die Dresdner Buchhändlerin Susanne Dagen dagegen, die im vergangenen Jahr die rechte Buchmesse SeitenWechsel in Halle organisiert hat (mehr dazu hier), konnte diese Auffassung nicht teilen und stellte sich auf Weimers Seite: Sie bezeichnete die Entscheidung des Kulturstaatsministers, drei Buchhandlungen im Nachgang von der Nominierungsliste zu streichen, in ihrer Stellungnahme als "nachvollziehbar". Mehr noch: Ihrer Meinung nach ist dadurch die "Verselbstständigung von der Bevorzugung einer politischen Richtung hier erstmalig durchbrochen worden."

Darüber hinaus zog sie die gesamte Form dieser Kulturförderung in Zweifel: Beim "Deutschen Buchhandlungspreis" handele es sich, wie auch beim "Deutschen Verlagspreis", um eine staatliche Fördermaßnahme unabhängiger privatwirtschaftlicher Buchhandlungen und Verlage, "die keine geförderten Kulturbetriebe darstellen und ist daher generell zur Disposition zu stellen", so Susanne Dagen.

Spannungen sichtbar machen

Fast wie ein hellsichtiges Resümee zur Sitzung liest sich da die Schlussbemerkung im vorab eingereichten Statement von Markus Hilgert, Präsident der Berliner Universität der Künste:

„Die Kunstfreiheit ist kein konfliktfreier Raum – und sie soll es auch nicht sein. Ihre Stärke liegt gerade darin, dass sie Spannungen sichtbar macht. Die Aufgabe der Kulturpolitik besteht daher nicht darin, diese Spannungen aufzulösen, sondern darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sie produktiv bearbeitet werden können. Dies erfordert Klarheit in der Verteidigung der Freiheit, Differenzierungsfähigkeit im Umgang mit Konflikten und Vertrauen in die Fähigkeit von Kunst und Gesellschaft, auch schwierige Auseinandersetzungen auszuhalten.“

Link zum Video - und ein weitere durchleuchtete Buchhandlung

Das gesamte Fachgespräch lief trotz des heiklen Themas in einem eher routinierten Ton ab. Es lässt sich in einer Video-Aufzeichnung der Sitzung abrufen (mehr dazu hier) – zusammen mit allen vorab eingereichten, schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang noch ein Bericht der "taz" vom 23. April. Demnach ist auch der linke Schanzenbuchladen in Hamburg vom Verfassungsschutz durchleuchtet worden. Mehr dazu hier.