Interview mit SZ-Redakteur Ronen Steinke

"Ich lasse mich von einer solchen Eröffnungsrede nicht einlullen"

20. März 2026
Sabine Cronau

Die "Süddeutsche Zeitung" hat den Stein beim Deutschen Buchhandlungspreis ins Rollen gebracht – und den nachträglichen Ausschluss von drei Buchläden öffentlich gemacht. SZ-Redakteur Ronen Steinke, gleichzeitig Jurist, war mit seinem neuen Buch "Meinungsfreiheit" auf der Messe zu Gast. Und hat zu dem Fall noch einiges zu sagen. Ein Kurzinterview am Signiertisch.

Ronen Steinke und Helga Frese-Resch sitzen auf dem Podium

Ronen Steinke und Helga Frese-Resch auf dem Messepodium

„Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“: Davon handelt Ronen Steinkes neues Buch bei Piper. Die IG Meinungsfreiheit des Börsenvereins hatte den Autor zum Podiumsgespräch auf der Leipziger Buchmesse eingeladen, der Andrang war riesig – wohl auch aus aktuellem Anlass.

Im Gespräch mit Helga Frese-Resch, Co-Sprecherin der IG Meinungsfreiheit und stellvertretende KiWi-Verlegerin, stellte Steinke die Analysen und Thesen seines Buches vor. Auch wenn der Buchhandlungspreis darin nicht vorkommt - auf dem Messepodium führte kein Weg an dem Thema vorbei.

Das Vorgehen gegen die drei Buchläden in Berlin, Göttingen und Bremen sei in vielerlei Hinsicht schädlich, so Steinke, der vor der sprichwörtlichen Schere im Kopf warnte - etwa bei der Frage, welche Bücher man vor der nächsten Bewerbung ins Schaufenster stelle. Fazit von Helga Frese-Resch, nach knapp einstündiger Diskussion: "Aufpassen! Es ist unser aller Aufgabe, darauf zu achten, dass der Meinungskorridor nicht immer kleiner wird."

Danach blieb Zeit für ein kurzes Interview mit dem Börsenblatt.

Es gehört schon viel dazu, die Buchbranche so auf die Zinne zu bringen.

Ronen Steinke, "SZ"-Redakteur, Autor, Jurist

Herr Steinke, die "Süddeutsche Zeitung" hat den Ausschluss der drei Buchhandlungen Anfang März öffentlich gemacht. Hätten Sie gedacht, dass die Berichte darüber eine solche Welle der Empörung auslösen?

Sagen wir so: Es gehört schon viel dazu, die Buchbranche so auf die Zinne zu bringen. Die Szene ist ja sehr divers, sehr bunt. Das sieht man auch auf der Buchmesse: Es gibt hier so viele Bücher, über die ich persönlich nur den Kopf schütteln kann. Anderen geht es so bei Titeln, die ich gut finde. Verlage und Buchhandlungen sind nur bedingt natürliche Verbündete, denn es gibt ein Nebeneinander von ganz unterschiedlichen Positionen.

Wolfram Weimer hat mit seinem Eingriff beim Deutschen Buchhandlungspreis nun ein neues „Wir-Gefühl“ gestiftet. Viele Menschen - auch die, die Bücher schreiben und lesen - erkennen: Es geht in diesem Fall um etwas ganz Grundlegendes. Das macht mir Hoffnung, zumal die Kritik aus dem gesamten politischen Spektrum kommt und nicht nur von denjenigen, die eine Grundsympathie für linke Buchhandlungen haben.

Bei der Eröffnung im Gewandhaus am Mittwoch war der Kulturstaatsminister darum bemüht, die Wogen zu glätten. Hat er damit bei Ihnen Erfolg gehabt?

Man muss Politiker immer an ihren Taten messen, nicht an ihren Worten. Maßgeblich ist das Handeln und daran hat der Kulturstaatsminister nichts geändert. Deshalb lasse ich mich von einer solchen Eröffnungsrede nicht einlullen.

Man muss Politiker immer an ihren Taten messen, nicht an ihren Worten.

Ronen Steinke

Wolfram Weimer sagt, es gehe ihm nicht um einen Kulturkampf. Glauben Sie ihm das?

Er hat am Anfang seiner Amtszeit auch gesagt, dass es sein Ziel sei, die "Korridore des Sagbaren" möglichst zu weiten – stattdessen macht er sich jetzt daran, diese Räume zu verengen. Dabei haben Buchhandlungen in unserer Gesellschaft einen enormen Wert, wenn sie Debatten abbilden und Bücher aus einem breiten Meinungsspektrum führen. Das erweitert unseren Horizont und schärft unser Denken. Gerade jetzt, in diesen volatilen Zeiten, brauchen wir das mehr denn je.

Sie sind nicht nur Journalist, sondern auch Jurist. Die drei Buchhandlungen klagen gegen den Ausschluss beim Deutschen Buchhandlungspreis. Wie schätzen Sie die Chancen ein?

Ich wünsche natürlich viel Erfolg, halte den Fall allerdings nicht unbedingt für glasklar. Die Grundfrage ist, ob es eine ausreichende Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Kulturstaatsministers gab. Aus meiner Sicht fehlt sie – aber aus jahrelanger Beobachtung weiß ich auch, dass Verfassungsschutzfragen von der Justiz in der Regel eher milde und mit viel Spielraum beurteilt werden. Der Fall wird wohl vor dem Bundesverfassungsgericht landen und sich entsprechend lange hinziehen.