Ab 26. Juli gilt in Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), da am 24. Juli seit acht Tagen in Folge der landesweite Inzidenzwert über 10 lag. Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte in einer Mitteilung dazu: "Gerade im Hinblick auf die von vielen Wissenschaftlern für den Herbst prognostizierte Infektionswelle zahlt sich nun aus, dass wir die Coronaschutzverordnung mit einem Sicherheitsschirm ausgestattet haben, der uns ermöglicht, schnell, konsequent und umsichtig zu handeln."
- Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich zusammengestellt.
- Aktuelle Infos finden sich auch auf der Website der Staatskanzlei: hier
Die Landesinzidenzstufe 1 hat im gesamten Land ab 26. Juli unter anderem folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft gesetzt:
- Generelle Maskenpflicht in Innenräumen, so auch im Einzelhandel. Generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
- Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Noch Anfang Juli hatte die Landesregierung aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte eine neue Inzidenzstufe 0 (bis Inzidenz 10) eingeführt, die für weitere Lockerungen sorgen sollte:
- Die Einhaltung des Mindestabstands ist nur noch eine Empfehlung. Die Kontaktbeschränkungen entfallen.
- Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV bleibt bestehen.
- Die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel entfallen in Städten und Kreisen der Inzidenzstufe 0, wenn auch die Landesinzidenz 0 ist.
Mit der Einsetzung der Landesinzidenz 1 (siehe oben) gelten diese Regeln derzeit also nicht.
NRW hat vier Inzidenzstufen:
- Inzidenzstufe 0, bei 7-Tage-Inzidenz von höchstens 10
- Inzidenzstufe 1, bei 7-Tage-Inzidenz von über 10, aber höchstens 35
- Inzidenzstufe 2, bei 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50
- Inzidenzstufe 3, bei 7-Tage-Inzidenz von über 50
Die Regionalgeschäftsstelle NRW im Börsenverein stellt den aktuellen Stand jeweils auf ihrer Website zusammen. Zudem weist sie darauf hin: "Bei Unsicherheiten gilt weiterhin, fragen Sie bei Ihrem Ordnungsamt vor Ort nach."