Rezensionsausschnitte müssen wohl lizenziert werden
Wollen Buchhändler Rezensionsausschnitte auch im Rahmen Ihres Online-Angebots nutzen, müssen sie wohl die Erlaubnis der Zeitung oder Zeitschrift einholen. Im Rechtsstreit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gegen den Online-Händler buch.de hat das Landgericht München wenig Zweifel daran gelassen, dass sie diese Auffassung der FAZ im Grundsatz teile, sagte Börsenvereins-Rechtsanwältin Katharina Winter auf Anfrage.