Europäische Union

Bücher aus Entwaldungsverordnung herausgenommen

5. Dezember 2025
Redaktion Börsenblatt

EU-Parlament und EU-Rat haben sich am Abend des 4. Dezember über Änderungen der Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt. Danach werden Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse aus dem Anwendungsbereich der EUDR gestrichen.

Vom Baum zum Buch: Der Prozess der Papierherstellung

Wie die Europäische Kommission mitteilt, haben sich im Trilog am 4. Dezember Parlament, Rat und Kommission auf folgende "Schlüsselelemente" geeinigt: 

  • ein zusätzliches Jahr für die Vorbereitungen der Wirtschaftsbeteiligten vor dem Inkrafttreten der EUDR
  • gestraffte Verpflichtungen für nachgelagerte Betreiber und Händler
  • eine vereinfachte einmalige Anmeldung für Kleinst- und kleine Primärbetreiber aus Ländern mit geringem Risiko
  • Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse werden aus dem Anwendungsbereich der EUDR gestrichen. 

 

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, begrüßte die Entscheidung, dass Druckerzeugnisse aus der EUDR herausgenommen werden, als richtig: "Sie waren bei der Entstehung der EUDR nicht im Anwendungsbereich vorgesehen und folglich wurde keine Folgenabschätzung für unsere Branche unternommen. Unser Dank für diese Korrektur gilt den EU-Mitgliedsstaaten und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Die Herausnahme steht den Zielen der EUDR keinesfalls entgehen und die Branche wird sich weiterhin aktiv für ganzheitlich nachhaltige Lieferketten einsetzen – in bewährter Zusammenarbeit mit all unseren Partnern." 

Durch die Herausnahme von Druckerzeugnissen werde die Regulierung im Sinne der Nachhaltigkeit zielgenau: "Holz und Papier fallen weiterhin vollständig in den Anwendungsbereich der EUDR, sodass das Schutzniveau der Verordnung hoch bleibt" so der Börsenverein. "Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind indes nicht mehr Gegenstand einer Verordnung, die primär darauf abzielt, die Herkunft von Rohstoffen zu kontrollieren, um weltweiter Entwaldung entgegenzuwirken." Mit der Entscheidung des Trilogs sei auch die wesentliche Rolle der Buchbranche für den europäischen Informationsraum sowie für die Kultur und Demokratie Europas anerkannt worden. "Dies schließt den wichtigen Aspekt des Zugangs zu internationalen Publikationen – nicht zuletzt im wissenschaftlichen Umfeld – ein." 

Nächste Schritte

Der erzielte Einigungsvorschlag biete Klarheit und Vorhersehbarkeit für das Inkrafttreten und die Anforderungen an die Wirtschaftsakteure, so die EU-Kommission. Die Datenbelastung des IT-Systems werde verringert, sodass es in der Lage sei, die Sorgfaltserklärungen und vereinfachten Erklärungen zu bearbeiten: "Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Kapazitätsprobleme des IT-Systems rasch anzugehen", so die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall. "Wir werden nun so effizient wie möglich an der Umsetzung des Gesetzes arbeiten, damit wir die weltweite Entwaldung verringern können." Mit einem Anteil von 10 Prozent an den weltweiten Treibhausgasemissionen seien "die globale Entwaldung und Waldschädigung eine der dringendsten Herausforderungen unserer Zeit".

Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie im nächsten Schritt Mitte Dezember vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat noch angenommen werden.