Einstweilige Verfügung gegen Landkreis München wegen unzulässiger Schulbuch-Auftragsvergabe
"Kein Preiswettbewerb durch die Hintertür"
Das Landgericht München hat am 22. Juli in einem Beschluss dem Landkreis München auf Antrag des Börsenvereins untersagt, einen Auftrag zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an eine Buchhandlung zu vergeben, zu deren Angebot es gehörte, mit den bestellten Büchern eine neue Schülerbücherei vergütungsfrei einzusortieren.