Es ist eine Geschichte, die zeigt, was die Buchbranche kann, wenn sie zusammenhält. Im März hatte die hallische Buchhändlerin Theresa Donner einen Spendenaufruf gestartet. Ihr Ziel: Die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen zu unterstützen. Jetzt ist das Ergebnis da: Insgesamt wurden rund 24.000 Euro gespendet. Damit erhält jede der drei betroffenen Buchhandlungen nun sogar über 8.000 Euro, also etwas mehr als das ursprüngliche Preisgeld von 7.000 Euro. Verwaltet wurde die Aktion über das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels. Initiatorin Theresa Donner bedankte sich bei allen für die Unterstützung und sagte: "Das ist ein wirklich gutes Zeichen der Solidarität in unserer Branche."
Zur Erinnerung: Die Buchhandlungen "Zur schwankenden Weltkugel" in Berlin, "The Golden Shop" in Bremen und der "Buchladen Rote Straße" in Göttingen waren von der unabhängigen Jury für den Preis nominiert worden. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte sie aber von der Liste gestrichen. Die Begründung blieb vage – es war von "ernsthaften" Zweifeln die Rede, die nach einer Anfrage beim Verfassungsschutz aufgekommen seien.
Der Spendenerfolg ist nun ein starkes Zeichen der Solidarität. 81 Spenden gingen ein – von Privatpersonen, anderen Buchhandlungen, Verlagen und Autor:innen. Allein die Verlagsgruppe Penguin Random House beteiligte sich mit 7.000 Euro. Das Geld soll aber nicht nur das entgangene Preisgeld ersetzen. Es soll auch die Prozesskosten decken, denn die drei Buchhandlungen klagen weiterhin auf Aufklärung der Vorwürfe. Es geht also nicht einfach um finanzielle Unterstützung, sondern um ein klares Signal aus der Branche: Intransparente Entscheidungen vonseiten der Politik werden nicht einfach hingenommen.
Übrigens: Wolfram Weimer legt keine Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil im Fall der Berliner Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel" ein. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig, dass er die Betreiberinnen nicht als "politische Extremisten" bezeichnen darf. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte entschieden, dass für diese Aussage keine belastbare Tatsachengrundlage vorliegt.