Wolfram Weimer selbst verteidigt den Einsatz des sogenannten Haber-Verfahrens, also die Abfrage beim Verfassungsschutz. In der Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 18. März sagte Weimer, das Haber-Verfahren sei kein Verfahren, das man sich beim BKM ausgedacht habe oder das man mal zufällig jetzt anwende – sondern es sei seit vielen Jahren erprobt in mehreren Ministerien, um zu verhindern, "dass Steuermittel und Fördergelder an Extremisten gehen", wie Weimer vor dem Ausschuss betonte: "Und wenn wir das haben, dann müssen wir doch das Vertrauen in das Verfahren haben und das Vertrauen auch in unseren Verfassungsschutz, dass das so in Ordnung ist."
Dem "Spiegel" zufolge will der Staatsminister den Einsatz des Verfahrens deshalb ausweiten. Wie das Nachrichtenmagazin berichtet, hat Weimer darüber hinaus angeordnet, Listen von Kulturjurymitgliedern erstellen zu lassen. Der "Spiegel" beruft sich dabei auf E-Mails, in denen solche Aufstellungen angefordert werden.
Einer BKM-Sprecherin zufolge wolle sich Weimer einen Überblick über die vielen jurybasierten Verfahren verschaffen, um sie bei Bedarf im parlamentarischen Raum erläutern zu können. Kritiker befürchten nun, dass die Listen auch zur Einmischung in die Juryarbeit dienen können. Im Umfeld der Behörde bestehe die Sorge, so der "Spiegel", dass auch Jurymitglieder vom Verfassungsschutz überprüft werden könnten. Nach Angaben einer BKM-Sprecherin sei das jedoch nicht geplant.
Der Protest gegen diesen Kurs wird jedoch lauter. Die Jury des Hauptstadtkulturfonds kritisierte am Donnerstag scharf, dass durch solche Eingriffe Transparenz und Vertrauen nachhaltig beschädigt würden. Man könne das Vorgehen als einen Einschüchterungsversuch auslegen. Ihr klares Statement: "Wer solche Jurys nachträglich korrigiert, delegitimiert oder politisch übersteuert, greift nicht nur einzelne Entscheidungen an, sondern unterläuft den Schutzraum freier Kunst."