Dass der Nutzungsvorbehalt, den die Rechteinhaber gegen das TDM einlegen können, "offensichtlich nicht funktioniert", räumte auch Johannes Christian Wichard vom Bundesjustizministerium ein. Hier müsse nachjustiert werden, etwa mit einer Beweislastumkehr.
Verloren ist aus seiner Sicht noch nichts: "Das Urheberrecht hat schon einiges durchgestanden und sich entsprechend angepasst", so Wichard, der etwa auf die Regelungen für Privatkopien und auf die Online-Piraterie in den 90er Jahren verwies.
Kreative Arbeit zu schützen und zu vergüten – ohne die Arbeit mit KI zu unterbinden (auch für die Kreativen): Das ist für die EU-Abgeordnete Nela Riehl ein Balanceakt im anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Ein weiterer: "Die Regelungen müssen für die gesamte Kreativbranche passen – aber jede hat ihre eigenen Herausforderungen."
Dennoch weiß auch Riehl: "Jetzt ist die Zeit zu handeln." Urheber:innen bräuchten eine faire Entlohnung für die Nutzung ihrer Werke – nicht nur für das Training mit ihren Daten, sondern auch für den "Output", also für die Ergebnisse, die Large Language Modelle aus dem gesammelten Datenschatz erstellen.
"Erst werden die Werke aufgesogen, dann substituiert": So fasste Katharina Uppenbrink das aktuelle Dilemma der Kreativbranchen zusammen. Bestes Beispiel dafür: die vielen KI-generierten Bücher, die derzeit die großen Plattformen fluten.
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