Schutz für den Zwischenbuchhandel
Welche Leistungen sind im Rahmen des Diskriminierungsverbots zu beachten – und rechtfertigen damit keine Boni, die über den Barsortimentsrabatt hinausgehen? Dazu hat das Landgericht Stuttgart ein spannendes Urteil gefällt. Rechtanwältin Birgit Menche, Preisbindungsbevollmächtigte des Sortiments, erläutert die Details.
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