Der Bund, die Länder und das Infektionsschutzgesetz

Tage der Entscheidung

18. November 2021
von Börsenblatt

Während RKI-Chef Lothar Wieler ein "schlimmes Weihnachtsfest" prognostiziert, hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Seit dem frühen Nachmittag haben die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beraten. Jetzt stehen die Ergebnisse fest.

Der Bundestag hat am Donnerstag (18. November) der Novelle zum Infektionsschutzgesetz, die von der designierten Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eingebracht worden war, zugestimmt. Der Bundesrat muss am Freitag noch zustimmen.

Strittiger Punkt der Vorlage ist, dass die "epidemische Lage mit nationaler Tragweite" beendet werden soll. Mit ihr entfiele auch die gesetzliche Grundlage für härtere Schutzmaßnahmen wie einen flächendeckenden Lockdown mit Geschäfts- und Gastronomieschließungen. In der Union, jetzt in der Oppositionsrolle, hatte sich dagegen zunächst Widerstand formiert. Fraktionschef Ralph Brinkhaus und der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst hatten zu erkennen gegeben, dass die unionsregierten Länder das Gesetz im Bundesrat blockieren könnten. Dies scheint nun nicht einzutreten, nachdem man sich in der Bund-Länder-Runde auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt hat..

Angesichts der kritischen Lage haben inzwischen mehrere Bundesländer flächendeckende 2G-Regelungen beschlossen. In Sachsen, wo sich die Lage extrem zugespitzt hat, denkt Ministerpräsident Michael Kretschmer über einen erneuten Lockdown nach.

In unserer Überblicks-Meldung finden Sie die derzeit geltenden Einzelregelungen der 16 Bundesländer.

Und das sind die Maßnahmen, die die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder gegen die Corona-Pandemie beschlossen haben: 

  • 3 G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht: Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung, also geimpft, genesen oder getestet. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Außerdem müssen die Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dieses Konzept sei hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen, heißt es im Beschlusspapier zur heutigen Videoschaltkonferenz. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.
  • 3 G in öffentlichen Verkehrsmitteln Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs soll zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Impf- und Testnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen. 
  • 2 G bei Hospitalisierungsrate über 3 Wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, sollen die Länder den Zugang zu Freizeitveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken. Die Einhaltung der Zugangsregelungen soll konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert werden. 
  • 2 G plus bei Hospitalisierungsrate über 6 Wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, sollen die Länder Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen (2G plus). Dies werde vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. 
  • Weitergehende Maßnahmen ab Hospitalisierungsrate über 9 Vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage sollen die Länder bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems - spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet - im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten erforderliche Maßnahmen ergreifen (Länderöffnungsklausel). 

Überbrückungshilfe III Plus und Regelungen zur Kurzarbeit verlängert

Um die Unternehmen zu entlasten, wird der Bund die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Außerdem sollen gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickelt werden. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen. 

Hier lesen Sie das Beschlusspapier im Wortlaut!