Urheberrecht

Carlsen reagiert auf Kritik an Umgang mit Conni-Memes

14. Juli 2025
Redaktion Börsenblatt

Nach medialer Berichterstattung über Carlsens FAQ zum Umgang mit Conni-Memes stellt der Verlag in einem Instagram-Post klar: Ziel ist nicht das Verbot von Humor, sondern der Schutz von Urheber- und Markenrechten.

Ein Conni-Bilderbuch von Liane Schneider und Janina Görrissen

Der Carlsen Verlag hat auf die anhaltende Diskussion rund um Memes mit der Kinderbuchfigur Conni reagiert und in einem aktuellen Instagram-Post zentrale Missverständnisse aufgeklärt. Hintergrund sind Medienberichte über das zuvor veröffentlichte FAQ des Verlags.

In sozialen Netzwerken hatte es daraufhin eine Vielzahl kritischer Kommentare gegeben. Carlsen betont nun, dass weder pauschale Verbote noch juristische Drohungen gegenüber Meme-Ersteller:innen ausgesprochen wurden. Vielmehr gehe es um gezielte Löschaufforderungen in Einzelfällen – etwa bei menschenverachtenden, rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten.

Auch kommerzielle Verwendungen der Conni-Figur in Werbung oder Marketing würden abgelehnt, da sie urheber- und markenrechtlich unzulässig seien. In diesen Fällen kläre man die Betroffenen auf, eine gerichtliche Auseinandersetzung sei bislang nicht notwendig gewesen.

Dem Vorwurf, der Verlag wolle sich an Urheberrechtsverletzungen bereichern, widerspricht Carlsen entschieden. Im Fokus stehe der Schutz der Rechte der Kreativen, deren Lebensgrundlage damit gesichert werde.

Zugleich stellt der Verlag klar, dass humorvolle und satirische Auseinandersetzungen mit der Figur Conni weiterhin möglich seien – solange sie die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten.

Die Figur Conni begleitet seit über 30 Jahren Kinder durch ihren Alltag und steht laut Verlag für Werte wie Freundschaft, Empathie und Solidarität.