VG Wort verabschiedet Verteilungsplan für 2022

Mitglieder stimmen für Wiedereinführung der Verlagsbeteiligung

13. Dezember 2021
von Börsenblatt

Die Mitglieder der VG WORT haben in Bezug auf die Umsetzung der Urheberrechtsreform für eine Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der VG WORT gestimmt. Verabschiedet wurde auf der Mitgliederversammlung am 10. Dezember auch der Verteilungsplan für die Ausschüttungen 2022, bei denen erstmals wieder eine eigenständige Verlagsbeteiligung vorgesehen ist.

Die Mitglieder hatten über Änderungen der Satzung, des Wahrnehmungsvertrags und des Verteilungsplans zu entscheiden. Sie stimmten für eine Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der VG WORT unter anderem bei der Wahrnehmung von neuen gesetzlichen Vergütungsansprüchen gegenüber Upload-Plattformen oder dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie dem Beteiligungsanspruch der Urheber. Intensive Diskussionen waren den Änderungen im Verteilungsplan vorangegangen, die sich aus der Neuregelung der Verlagsbeteiligung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen ergaben.

Mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sei nach Jahren der – durch das sog. Vogel-Urteil des Bundesgerichtshofs ausgelösten – Rechtsunsicherheit die Rückkehr zu einer regelhaften Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der VG WORT für gesetzliche Vergütungsansprüche besiegelt worden, erläutert Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. "In dem deutlichen Votum von Autor*innen und Verlagen vom Freitag (10. Dezember) liegt ein klares Bekenntnis zur Verfolgung der gemeinsamen Interessen in einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft anstelle einer Aufspaltung von Urheber*innen und Verlagen in gegeneinander arbeitende Gruppen mit je eigenen Rechtspositionen und Verwertungsgesellschaften."

Sämtliche Berufsgruppen haben den Änderungen des Verteilungsplans und den Beteiligungsquoten zwischen Urhebern und Verlagen zugestimmt, wie die VG Wort mitteilt. Dabei wurden einige der Quoten, wie in den Bereichen METIS, wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher oder Presse, zunächst befristet, um weitere Gespräche zwischen Urhebern und Verlagen zu ermöglichen. Durch die jeweils mit großen Mehrheiten gefassten Beschlüssen haben die Mitglieder ihren Willen für den Fortbestand und die künftige Weiterentwicklung einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft für Urheber und Verlage bekräftigt, so die VG Wort.

Gegenüber der früheren Rechtslage (vor dem "Vogel"-Urteil) ergeben sich laut Sprang bei den Verteilungsschlüsseln für die unterschiedlichen Publikationsbereiche Abweichungen, in einigen Fällen auch zu Lasten der Verlage:

  • Die vor allem für die Publikumsverlage seit je geltenden Verteilungsschlüssel für gesetzliche Vergütungsansprüche (70 Prozent Urheber, 30 Prozent Verlag) werden beibehalten bzw. leben wieder auf.
  • Im Bereich Wissenschaft wird die 50:50-Prozent-Aufteilung und im Bereich METIS (=Meldesystem für Texte auf Internetseiten) die Aufteilung 60 Prozent für Urheber, 40 Prozent für Verlage nicht beibehalten. Dies hatten die alte Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Frühjahr dieses Jahres gegen den Widerstand des Börsenvereins durch eine Regelung in der großen Urheberrechtsnovelle (§ 27 b Verwertungsgesellschaftsgesetz, VGG) de facto unmöglich gemacht. Die nun geltenden Verteilungsschlüssel sehen entsprechend dem neuen gesetzlichen Leitbild zunächst einheitlich eine Quotierung von 2/3 Urheber zu 1/3 Verlag vor. Durch eine Befristung ist die Möglichkeit geschaffen worden, negative Auswirkungen der neuen Quoten zu beobachten und ggf. kurzfristig zu korrigieren.
  • Die mit schlechteren Quoten einhergehenden Einnahmeverluste für Wissenschaftsverlage können diese teilweise kompensieren, weil an sie auch Erlöse aus der Bibliothekstantieme ausgeschüttet werden. Diese flossen bislang in den Förderungsfonds Wissenschaft der VG WORT.
  • Das seit August geltende Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz sieht eine Aufteilung der neuen gesetzlichen Vergütungsansprüchen gegen Online-Plattformen wie Youtube oder Facebook für Kreative und Verlage im Verhältnis 2/3 zu 1/3 vor.
  • Die regelhafte Verlagsbeteiligung findet nach den gesetzlichen Vorgaben an denjenigen Erlösen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen statt, die die VG WORT nach dem 7. Juni 2021 vereinnahmt. Die entsprechende Ausschüttung der VG WORT für das Jahr 2021 wird voraussichtlich im Herbst 2022 an (Autor*innen und) Verlage erfolgen.

 

Die Mitgliederversammlung ernannte zudem Lutz Franke zum Ehrenpräsidenten der VG WORT und würdigte damit seinen langjährigen Einsatz für die Interessen von Urhebern und Verlagen. Lutz Franke ist seit 40 Jahren Mitglied der VG WORT und war 20 Jahre lang (von 1999 bis 2019) der Vorsitzende des Verwaltungsrats.