Hintergrund dafür sei die Suche nach einer Zukunft für Verlag und Druckerei des 75-jährigen Unternehmers. Die HNA hatte gestern berichtet, dass der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens "im Zusammenhang mit einer Mahnung der Minijobzentrale wegen rückständiger Sozialbeiträge in Höhe von 2438 Euro" stehe. Rechtsanwalt Hasso Werk, der Gerhard Steidl vertritt, bestätigt dies auf Nachfrage von Börsenblatt online. Die Summe sei beglichen, daher sei es möglich, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werde.
Hasso Werk bestätigt aber auch Recherchen der HNA, nach denen Mitarbeitende des Steidl Verlags Rückstände auf Gehälter zu beklagen haben. Es sei das größte Anliegen des Verlegers, die Gehälter so kurzfristig wie möglich auszuzahlen – und stehe daher im Vordergrund der Gespräche mit möglichen Investoren. Gerhard Steidl rechne bis Ende August mit einem Abschluss. Eine positive Fortsetzungsprognose könne gegebenenfalls auch gegen die Eröffnung eines Insolvenzverfahren sprechen, so Werk.
Nachfragen von Börsenblatt online bei Rechtsanwalt Stefan Liese, der vom Amtsgericht Göttingen als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde, sind bislang noch nicht beantwortet.