Hintergrund dafür sei die Suche nach einer Zukunft für Verlag und Druckerei des 75-jährigen Unternehmers. Die HNA hatte gestern berichtet, dass der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens "im Zusammenhang mit einer Mahnung der Minijobzentrale wegen rückständiger Sozialbeiträge in Höhe von 2438 Euro" stehe. Rechtsanwalt Hasso Werk, der Gerhard Steidl vertritt, bestätigt dies auf Nachfrage von Börsenblatt online. Die Summe sei beglichen, daher sei es möglich, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werde.
Hasso Werk bestätigt aber auch Recherchen der HNA, nach denen Mitarbeitende des Steidl Verlags Rückstände auf Gehälter zu beklagen haben. Es sei das größte Anliegen des Verlegers, die Gehälter so kurzfristig wie möglich auszuzahlen – und stehe daher im Vordergrund der Gespräche mit möglichen Investoren. Gerhard Steidl rechne bis Ende August mit einem Abschluss. Eine positive Fortsetzungsprognose könne gegebenenfalls auch gegen die Eröffnung eines Insolvenzverfahren sprechen, so Werk.
Auf Nachfrage von Börsenblatt online bei Rechtsanwalt Stefan Liese, der vom Amtsgericht Göttingen als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde, erklärt dieser am 17. Juli: "Das vorläufige Insolvenzverfahren ist noch in seinen Anfängen. Das heißt, wir sprechen derzeit mit allen Beteiligten im Unternehmen und aus dessen Umfeld, um uns einen Überblick über die Gründe, die zum vorläufigen Insolvenzverfahren geführt haben, die betrieblichen Abläufe, die Geschäftsplanung und die Aussichten für den Fortbestand des Betriebs zu verschaffen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen für die betrieblichen Abläufe und die Aussichten für Gläubiger sind daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret benennbar. Wir hoffen auf eine hohe Bereitschaft aller Beteiligten für eine konstruktive Zusammenarbeit."