Deutscher Verlagspreis

Weimer entscheidet nicht selbst

14. Juli 2026
Kai-Uwe Vogt

Abstimmungsprozess, Beteiligung des Verfassungsschutzes, extrem kurze Bewerbungsfrist – nach der Bekanntgabe der Ausschreibungsmodalitäten für den Deutschen Verlagspreis gab es Klärungsbedarf. Das Börsenblatt hat nachgefragt – nun hat die Sprecherin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geantwortet.

Wolfram Weimer schaut ernst

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer

"Die Auswahl der auszuzeichnenden Verlage trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf Grundlage der Empfehlungen der Jury. Sie bewertet und gewichtet die eingereichten Bewerbungen in einer Gesamtschau", heißt es in der BKM-Mitteilung. Was bedeutet "Gesamtschau" in diesem Zusammenhang?

Die Sprecherin des BKM: Die Formulierung "Gesamtschau" bedeutet, dass das Fachgremium alle eingereichten Bewerbungen in ihrer Gesamtheit und im Lichte aller in den Teilnahmebedingungen veröffentlichten Auswahlkriterien betrachtet und bewertet. Die Darstellung, Staatsminister Weimer habe das Verfahren geändert und entscheide nun selbst über die Preisträger, trifft nicht zu. Wie in den Vorjahren spricht die unabhängige Jury ihre Empfehlungen aus, denen unser Haus – wie bisher – folgt. Neu ist lediglich, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Kurt-Wolff-Stiftung ein Beratungsgremium stellen, für den Fall, dass Fragen aufkommen. Damit wird das bewährte Verfahren nicht geändert, sondern ergänzt und weiter gestärkt.

Soll bei der Überprüfung der Vorschläge der Jury der Verfassungsschutz einbezogen werden – oder ist das ausgeschlossen?

Der transparente Abstimmungsprozess soll dazu beitragen, Fragen zur Teilnahmeberechtigung im Rahmen des Auswahlverfahrens sorgfältig und nachvollziehbar zu klären. Weitergehende Prüfverfahren sollen nur dann in Betracht kommen, wenn eine abschließende Klärung auf diesem Weg nicht möglich ist.

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