EU-Parlament positioniert sich zu Urheberrecht und KI-Training

"Wir brauchen klare Regeln – und einen Lizenzmarkt"

10. März 2026
Sabine Cronau

Transparenz und faire Vergütung: Das fordern die Abgeordneten des EU-Parlaments bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Künstliche Intelligenz. Am 10. März brachten die Parlamentarier einen entsprechenden Empfehlungskatalog auf den Weg. So reagieren Börsenverein, FEP und BDZV darauf.

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Wenn wir KI in Europa fördern und weiterentwickeln und gleichzeitig unsere Urheber schützen wollen, dann sind diese Bestimmungen absolut unverzichtbar.

Axel Voss, EU-Parlamentarier und zuständiger Berichterstatter

"Überwältigende Mehrheit" für die Vorschläge

Der so genannte Initiativbericht "über das Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz - Chancen und Herausforderungen" wurde am Dienstag, 10. März, mit 460 Stimmen verabschiedet, bei 71 Gegenstimmen und 88 Enthaltungen.

Der Börsenverein wertet das Ergebnis in einer ersten Einschätzung als „überwältigende Mehrheit“ – und vor allem als gute Nachricht für die Kreativbranche: "Das Parlament setzt damit ein starkes Signal, dass technologische Innovation und der effektive Schutz europäischen geistigen Eigentums kein Widerspruch sind, sondern Hand in Hand gehen müssen", so Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Die Eckpunkte des Berichts laut Pressemitteilung des EU-Parlaments (im Wortlaut und mit weiterführenden Links hier):

Vergütung und Transparenz

  • Um kreative Arbeit innerhalb der EU zu schützen, müsse die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte von KI angemessen vergütet werden, fordern die Parlamentarier. Immerhin erwirtschafte der Kreativsektor 6,9 % des Bruttoinlandsprodukts der EU.
  • Die EU-Kommission soll darüber hinaus prüfen, inwiefern eine Vergütung für die bisherige Nutzung sichergestellt werden kann.
  • Vorschläge, bei denen KI-Anbieter gegen Pauschalzahlung eine globale Lizenz für das KI-Training erhalten, lehnt das Parlament ausdrücklich ab.
  • KI-Anbieter und -Nutzer sollen eine detaillierte Liste aller urheberrechtlich geschützten Werke bereitstellen, die als Trainingsdaten verwendet wurden – sowie detaillierte Aufzeichnungen über Crawling-Aktivitäten.
  • Das Fehlen dieser Angaben könnte als Urheberrechtsverletzung angesehen werden und rechtliche Konsequenzen für KI-Anbieter und -Anwender nach sich ziehen, schlägt das EU-Parlament vor. Gehe ein solcher Rechtsstreit dann zugunsten des Rechteinhabers aus, müssten KI-Anbieter oder -Anwender alle Rechtskosten tragen.
  • Die Abgeordneten betonen den besonderen Schutz von Nachrichtenmedien und Presse: Sie sollen vollständig für die unerlaubte Verwendung entschädigt werden – und das Recht haben, die Nutzung ihrer Inhalte als Trainingsdaten zu verweigern.
  • Auch Einzelpersonen sollen vor der Verbreitung manipulierter und KI-generierter Inhalte geschützt werden. Anbieter digitaler Dienste hätten die Pflicht, gegen solche illegalen Nutzungen vorzugehen, betonen die Parlamentarier.
  • Von KI vollständig generierte Inhalte sollen laut EU-Parlament nicht urheberrechtlich geschützt sein.

Lizenzmarkt

  • Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, einen neuen Lizenzmarkt für urheberrechtlich geschütztes Material zu schaffen, einschließlich freiwilliger kollektiver Lizenzvereinbarungen.
  • Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Rechteinhaber ihre Werke von der Verwendung in KI-Trainings ausschließen können.
  • Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) könnte den Prozess verwalten.

Das Fazit von Berichterstatter Axel Voss

 "Wir brauchen klare Regeln für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das Training von KI", so Berichterstatter Axel Voss (EVP) nach der Abstimmung: "Rechtssicherheit würde KI-Entwicklern Klarheit darüber verschaffen, welche Inhalte verwendet werden dürfen und wie Lizenzen erworben werden können."

Zugleich würden Rechteinhaber vor der unbefugten Nutzung ihrer Inhalte geschützt und eine Vergütung erhalten: "Wenn wir KI in Europa fördern und weiterentwickeln und gleichzeitig unsere Urheber schützen wollen, dann sind diese Bestimmungen absolut unverzichtbar."

Peter Kraus vom Cleff

Peter Kraus vom Cleff

An die Europäische Kommission ist das ein deutlicher Auftrag, bestehende Lücken im KI-Gesetz zu schließen.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins

Der Börsenverein begrüßt die Forderungen

Der Börsenverein sieht in dem Parlamentsvotum einen deutlichen Auftrag an die Europäische Kommission, bestehende Lücken im KI-Gesetz zu schließen: „Wir begrüßen die Forderungen nach stärkeren Transparenzregeln, nach Anreizen für einen funktionierenden Lizenzmarkt und der flächendeckenden Beachtung von Nutzungsvorbehalten“, betont Peter Kraus vom Cleff: "Es wird höchste Zeit, diesen Forderungen nachzukommen.“

Das sagt der europäische Dachverband der Verlage

Lob für den Bericht kommt auch vom europäischen Verlagsverband FEP: Der Bericht erkenne die Wahrheit an, dass KI-Entwickler ihr Geschäftsmodell "auf dem massiven Diebstahl urheberrechtlich geschützter Inhalte und der völligen Missachtung des europäischen Urheberrechts" aufbauen würden, heißt es in der Stellungnahme: „Es ist nun an der Zeit, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten das Recht tatsächlich durchsetzen.“ Dafür müssten sie auch den Verlagen entsprechende Werkzeuge an die Hand geben.

Zeitungsverlage sehen "notwendige Modernisierung"

Als "starkes Signal" werten ebenso der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) den Bericht und das Abstimmungsergebnis im Parlament. "Der Initiativbericht greift zentrale Forderungen der Verlage auf: die volle Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI, umfassende Transparenz bei der Verwendung geschützter Inhalte und dem Einsatz von KI-Bots und Crawlern sowie faire Vergütung", so die beiden Verlegerorganisationen.

Auch sie fordern die Europäische Kommission nun auf, "zeitnah entsprechende gesetzgeberische Vorschläge vorzulegen und die notwendige Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens zum Schutz der Presse und Kreativbranche auf den Weg zu bringen."