Je nach Unternehmensgröße, Rechtsform und vor allem Angebotssituation ergibt sich, ob das Unternehmen als Ganzes, also im Share Deal, oder zu Teilen, dem sogenannten Asset Deal, veräußert werden kann. Sie sollten sich im Vorfeld entscheiden, welchen „Deal“ Sie bevorzugen.
Beispiel Share Deal: Steht eine GmbH zum Verkauf, wird der Käufer zum Gesellschafter und übernimmt üblicherweise das Unternehmen vollständig inklusive aller Verträge, Forderungen, Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten. Ein Kaufvertrag ist i. d. R. schlank und kann zügig umgesetzt werden. Hierbei achtet der Käufer besonders darauf, dass die GmbH nicht belastet ist, z. B. keine Altersrückstellungen bestehen bzw. der Umgang damit im Kaufvertrag geregelt ist. Bestehende Verträge mit Autoren, Dienstleistern etc. behalten i. d. R. ihre Gültigkeit.
Beispiel Asset Deal: Der Käufer erwirbt Inhalte (sogenannte Assets), also Wirtschaftsgüter wie Inventar, Lagerbestände, Autorenrechte und Lizenzen. Im Kaufvertrag müssen sämtliche Kaufgegenstände genau aufgeführt und beschrieben werden, was den Vertrag aufwändiger macht. Und Achtung: Verträge mit Autoren, Kooperationspartnern oder Dienstleistern bestehen nicht automatisch fort.
Allgemein ist zum Kaufpreis zu sagen: Ist die Ertragslage des Unternehmens gut und der Investitionsbedarf niedrig, wird der Verkaufspreis höher ausfallen und umgekehrt.