"Personen immer nur mit Einverständnis fotografieren"
Fotos sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein künstlerisches Lichtbild oder um einen simplen Schnappschuss handelt. Persönlichkeitsrechte sind ebenfalls zu beachten. Das gilt nicht nur bei der Abbildung von Personen, sondern auch bei Sachaufnahmen etwa aus einer Privatwohnung.