»Auf das Kleingedruckte achten!«
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen einer besonderen Inhaltskontrolle - so sind Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, unwirksam. Mustertexte bieten Orientierung, sollten aber nie ungeprüft übernommen, sondern stets auf das eigene Unternehmen zugeschnitten werden.