Börsenverein kommentiert: "Falscher Schritt"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass E-Books und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln sind. Demnach sollen Bibliotheken digitale Bücher verleihen dürfen, ohne mit den Verlagen und Autoren marktgerechte Lizenzverträge abzuschließen. Die Entscheidung des EuGH sei "ein falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Markts", so der Börsenverein. Update: Auch die europäischen und internationalen Verleger-Verbände zeigen sich nach dem Richterspruch besorgt.