Am Freitag hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) den Start des Deutschen Verlagspreises mit neuem Prozedere bekanntgegeben (mehr dazu hier). Der Börsenverein und die Kurt-Wolff-Stiftung hatten nach den Entwicklungen rund um den Deutschen Buchhandlungspreis eine Änderung des Verfahrens bei den Preisen eingefordert. Sebastian Guggolz, Vorsteher des Börsenvereins, war an den Gesprächen beteiligt und berichtet im Interview mit Thomas Koch, Pressesprecher des Börsenvereins, über die Hintergründe und die Neuerungen.
In den Medien ist derzeit zu lesen, dass das neue Prozedere beim Deutschen Verlagspreis vor allem darin besteht, dass der Kulturstaatsminister künftig selbst die Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger trifft. Ist das so?
Sebastian Guggolz: Nein, das ist in der Kommunikation und in den Medien missverständlich berichtet worden. Es war auch schon unter Monika Grütters als Erfinderin der Preise und auch unter ihrer Nachfolgerin Claudia Roth so, dass die letzte Entscheidung über die Preisvergabe formaljuristisch beim Ministerium lag. Daran hat sich nichts geändert. Die zentrale Neuerung im Prozedere ist, dass der BKM gerade nicht alleine solche Entscheidungen trifft, sondern bei Zweifelsfällen ein Beratungsgremium aus Kurt-Wolff-Stiftung und Börsenverein hinzuzieht – bis hin zu der Möglichkeit, dass auch der betroffene Verlag Stellung nehmen kann. Dieses Verfahren sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in solchen Fällen – und das begrüßen wir.
Warum war es notwendig, an dieser Stelle ein neues Prozedere einzuführen?
Sebastian Guggolz: Unsere Hauptkritikpunkte beim Geschehen um den Ausschluss der drei Buchhandlungen beim Deutschen Buchhandlungspreis im Frühjahr waren Intransparenz, fehlende demokratisch-rechtsstaatliche Verfahren und die Unverhältnismäßigkeit im Einsatz der Mittel. Damals wurden ohne Möglichkeit der Erklärung und Verteidigung, ja erst mal sogar ohne unser Wissen Fakten geschaffen, indem mithilfe des Haber-Verfahrens und damit mithilfe nebulöser Andeutungen des Verfassungsschutzes Buchhandlungen vom Preis ausgeschlossen wurden. Bis heute sind weder der Anfangsverdacht noch die sogenannten »verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse« öffentlich geworden. Bis heute ist auch die Aberkennung der Preise nicht zurückgenommen worden, ebenso wenig die Verdächtigungen der drei Buchhandlungen. Unter diesen Umständen hätten wir nicht einfach weitermachen können wie bisher.
Wie lief die Entwicklung der Neuerungen im Prozedere ab?
Sebastian Guggolz: Als offizieller Partner des Preises haben wir gemeinsam mit der Kurt-Wolff-Stiftung Gespräche zum künftigen Prozedere gefordert. Kernpunkt unserer Kritik war, dass das Haber-Verfahren für uns bei Kulturförderung und Kulturpreisen nichts zu suchen hat und es Maßnahmen bedarf, um den Einsatz solcher Verfahren zu verhindern. In Gesprächen mit dem BKM konnten wir zwar nicht erreichen, dass das Haber-Verfahren gänzlich ausgeschlossen wurde, aber es war uns möglich, ein Prozedere zu entwickeln, das den wiederholten Einsatz des Haber-Verfahrens so unwahrscheinlich wie nur möglich macht. Glücklicherweise war die Behörde in diesem Punkt kooperativ und hat deutlich gemacht, dass ihr ebenfalls an der Fortführung der Preise gelegen ist. Wir haben gemeinsam mit der Kurt-Wolff-Stiftung das neu festgeschriebene Prozedere im Fall von Zweifeln oder Vorbehalten vorgeschlagen, das nun in den gesamten Ablauf aufgenommen wurde.
Wie wird es in Zukunft ablaufen?
Sebastian Guggolz: Wenn alles reibungslos vor sich geht, wovon ich erst einmal ausgehe, wird die Jury ihre Preisvorschläge übermitteln und das BKM wird diese Verlage für ihre Arbeit dann mit dem Deutschen Verlagspreis auszeichnen.
Für den Fall, dass Vorbehalte vom BKM gegenüber einzelnen Preiskandidaten auftauchen sollten, greift der neue Ablauf, demgemäß Jury, der betroffene Verlag und ein Gremium aus Vertretern der Kurt-Wolff-Stiftung und des Börsenvereins beratend und aufklärend konsultiert werden.
Ist dieses Prozedere wirklich ein akzeptabler Fortschritt?
Sebastian Guggolz: Ja, denn wir als Börsenverein haben dadurch eine deutlich größere Einsicht und Kontrollmöglichkeit, als das bisher der Fall war. Es wird nach dem neuen Prozedere nicht mehr an uns vorbei mit dem Verfassungsschutz Ausschlüsse von den Preisen geben können. Mit dem neuen transparenten Prozedere hoffen wir zu erreichen, dass kein Verlag und künftig auch keine Buchhandlung Sorge hat, sich bei diesem Preis zu bewerben. Solange wir in diesem Land keine strukturelle Verlagsförderung haben, genauso wenig wie eine strukturelle Förderung der Buchhandelslandschaft, brauchen wir als Brückenkonstruktion diese Preise. Die Zahlen für den Buchmarkt, die vergangene Woche veröffentlicht wurden, zeigen ja sehr deutlich, wie knapp es für viele Akteure unserer Branche ist, wie dünn die Luft für uns geworden ist, vernünftig zu wirtschaften.
Und wie geht es danach weiter?
Sebastian Guggolz: Da kann ich mit etwas Erfreulichem enden: Für das Jahr 2027 ist im vorläufigen Haushalt schon Geld für die beiden Preise ausgewiesen, das BKM bekennt sich also auch über dieses Jahr hinaus zu den Preisen für die Buchbranche: Wohlgemerkt die einzige direkte Förderung, die unsere Branche erhält. Das stimmt mich in diesem Punkt zuversichtlich.