Vorsicht bei Serienpreisen
Buchpakete im Schuber können zu einem gebundenen Serienpreis angeboten werden. Doch Vorsicht: Die Werbung mit dem Zusatz »Sonderpreis« ist grundsätzlich unzulässig. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins erläutert eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg.
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