Flutkatastrophe

So versichern Sie sich richtig!

18. August 2021
von Michael Roesler-Graichen

Die Juli-Flut 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Vorsorge bei Naturgefahren ist. Georg Hoffmann, Geschäftsführer des Versicherungsvermittlers Wulff & Partner in Köln, erläutert, welche Schutzmöglichkeiten es gibt.  

Mitte Juli zerstörten wahre Sturzfluten innerhalb kürzester Zeit Gebäude und Existenzen – beispielsweise an der Ahr. Auch wenn man sich auf eine solche Ausnahmesitua­tion nicht wirklich vorbereiten kann: Vielen betroffenen Geschäftsleuten fehlen grundlegende Versicherungen gegen Elementarschäden und den dadurch verursachten Betriebsausfall. Das macht die Lage umso schwieriger.

Der Anteil an Gebäuden, die gegen Überschwemmung, Rückstau und andere Naturgefahren versichert sind, liegt nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft bundesweit bei durchschnittlich 46 Prozent. In Rheinland-Pfalz sind es sogar nur 33 Prozent, in Baden-Württemberg hingegen 94 Prozent. Das liegt vor allem daran, dass in diesem Bundesland bis 1994 eine Versicherungspflicht gegen Elementar­gefahren bestand und dass die meisten Hausbesitzer ihre Versicherungen auch danach weiterlaufen ließen.

Wie wichtig eine Absicherung im Einzelfall ist, zeigt eine Gefahrenabschätzung. Wo liegt das Gebäude? Ist ein Flusslauf in der Nähe? Ist der Untergrund aus geologischen Gründen instabil? Die Versicherer haben schon vor längerer Zeit ein Klassifizierungssystem eingeführt, um Gebäude einer entsprechenden Gefährdungsklasse zuzuordnen. Dabei handelt es sich um das »Zonierungssystem Überschwemmung Rückstau Starkregen«, kurz ZÜRS. Es gibt an, wie hoch das Risiko für den Eintritt derartiger Schadensfälle in einer bestimmten Zone ist. Insgesamt wurden vier Zonen eingeführt, die nach Wahrscheinlichkeit abgestuft sind. In der höchsten Gefährdungsklasse (ZÜRS 4) liegt der Tarifberechnung die Annahme zugrunde, dass ein Hoch­wasserschaden durchschnittlich einmal im Zeitraum von einem bis zehn Jahren am Standort des Gebäudes eintritt.

Da der Klimawandel das Wettergeschehen immer stärker beeinflusst und Sturzfluten häufiger auftreten können, haben die Versicherungen nun eine weitere Gefahrenkategorie eingeführt, die in drei Stufen unterteilt ist: die Starkregen-Gefährdungsklassen SGK I bis III. Mit ihrer Hilfe lassen sich Versicherungsangebote weiter differenzieren und an die örtlichen Gegebenheiten anpassen.

All-in-one-Versicherung

Für Sortimente und Verlage bietet das Kölner Versicherungsmaklerhaus Wulff & Partner, seit nunmehr 30 Jahren Partner des Börsenvereins, schon unabhängig von der aktuellen Katastrophe eine spezielle Buchhandelspolice an, die fast alle gewerblichen Risiken inklusive der sogenannten Elementarschaden-Versicherung in einem einzigen Vertrag absichert. Diese »General-Police-Sortiment / Verlag« – kurz GePo genannt – bündelt als Multi-Risk-Police insgesamt sieben Einzelrisiken in einer Vereinbarung:

  • Sachinhalt (Warenvorräte und Einrichtung) für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl / Vandalismus, Sturm / Hagel;
  • Betriebsunterbrechung durch die oben genannten Gefahren,
  • Elementarschäden,
  • Glasbruch,
  • Elektronik,
  • Transport sowie
  • Betriebshaftpflicht inklusive Privathaftpflicht für Inhaber.
     

Speziell die Absicherung der Betriebsunterbrechung darf nicht außer Acht gelassen werden! Bis der Laden wieder voll funktionsfähig ist, kann einige Zeit vergehen.

Georg Hoffmann, Wulff und Partner

»Liegt der Risiko-Ort (also die Betriebsstätte) in der ZÜRS-Zone 1 oder 2 beziehungsweise in der Starkregen-Zone 1, dann ist die Elementarschadendeckung grundsätzlich in der General-Police mitversichert«, erläutert Georg Hoffmann, Geschäftsführer von Wulff & Partner. »Ab ZÜRS-Zone 3 beziehungsweise Starkregen­zone 2 verlangt der Versicherer jedoch bei Abschluss zusätzliche Angaben (Fragebogen Elementargefahren), zum Beispiel mit Blick auf eventuelle Vorschäden, Hanglage oder die Entfernung bis zum nächsten fließenden Gewässer.«

Eine weitere Besonderheit der »General-Police-Sortiment« ist die Quotierung, das heißt, die Ermittlung des Versicherungsbeitrags nach Größe der angemieteten Nutzfläche in Quadratmetern und die Vereinbarung einer pauschalen Höchstentschädigungsgrenze von fünf Millionen Euro bei den Sachinhalten. Für versicherte Buchhandlungen bedeutet diese Vorgehensweise,

  • dass sie selbst keine Wertermittlung zur Festlegung der Versicherungssumme mehr vornehmen müssen und
  • bei korrekter Angabe der Nutzfläche im Schadensfall nicht mehr unterversichert sein können.

Auch das gesamte Schulbuchgeschäft ist in der GePo automatisch mitversichert – eventuell zusätzlich angemietete Lagerflächen eingeschlossen.

Problem Unterversicherung

Speziell das Thema Unterversicherung kann im Schadensfall zu einem bösen Erwachen führen. Stellt der Versicherer nämlich bei einem größeren Schadenereignis per Gutachten fest, dass die vorhandenen Werte deutlich höher sind als die vereinbarte Versicherungssumme, so führt dies in der Regel zu erheblichen Abschlägen bei der Entschädigungsleistung und gefährdet somit unter Umständen die Existenz des Betriebs. Buchhandlungen, die bisher noch nicht über das Spezialkonzept »GePo-Sortiment« versichert sind, empfiehlt Georg Hoffmann daher dringend die Überprüfung des Deckungsumfangs ihrer bestehenden Geschäftsversicherungen. Wichtig sind vor allem folgende Punkte:

  • Welche Gefahren sind im Rahmen der Geschäfts- / Sach­inhaltsversicherung mitversichert?
  • Ist die vereinbarte Versicherungssumme korrekt ermittelt?
  • Besteht eine Absicherung für Schäden durch Elementar­gefahren?
  • Besteht eine Absicherung für den Fall der Betriebsunter­brechung?

Speziell die Absicherung der Betriebsunterbrechung (BU) infolge eines versicherten Schadens werde leider sehr oft außer Acht gelassen, so Hoffmanns Erfahrung. Diese kann jedoch mitunter entscheidend sein für den Existenzerhalt. Denn: Bis der Laden wieder voll funktionsfähig ist, neue Ware eingelagert werden und der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt werden kann, vergehen oft Wochen, wenn nicht Monate. »Die BU-Versicherung«, so Hoffmann, »übernimmt in dieser Zeit die laufen­den Kosten – also Löhne und Gehälter, Miete etc. – finanziert gegebenenfalls die vorübergehende Anmietung einer Ersatzbetriebsstätte und entschädigt für den entgangenen Gewinn.«

Wie wichtig der Schutz gegen Katastrophen ist, zeigen nicht nur aktuelle Beispiele. Im Juli 2013 wurde die Buchhandlung Buch und Kunst am Dom in Passau von einer Überschwemmung heimgesucht. Kerstin Brummer, die heute den Laden führt, und ihrem Onkel Stefan Hirsch stellte sich damals die Frage, ob die Buchhandlung angesichts der Totalzerstörung von Inventar und Ware jemals wieder würde öffnen können. Nach dem Aufräumen galt es herauszufinden, von welcher Seite man eine Notfallförderung erwarten und wie man sich künftig gegen Elementarschäden versichern könnte. Bis zum Zeitpunkt des Hochwassers waren weder der Vermieter (über die Gebäudeversicherung) noch die Buchhandlung selbst (über die Inventarversicherung) gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen abgesichert.

»Glücklicherweise gab es eine große Spendenbereitschaft«, sagt Kerstin Brummer im Rückblick. »Nicht nur das Sozialwerk, sondern auch viele Verlage haben uns unterstützt – mit Geld- und Warenspenden und besten Konditionen.« Ohne diese Hilfsbereitschaft in der Branche hätte es keinen Wiederaufbau gegeben. Über die Spenden hinaus floss auch eine staatliche Förderung, die vergleichsweise unbürokratisch gewährt wurde.

Bis die Geschäftsräume wieder brauchbar waren, seien allerdings Monate vergangen, erinnert sich Brummer. »Wir haben am 1. November 2013 wieder den Betrieb aufgenommen,mussten aber noch über ein Jahr danach Durchfeuchtungen beseitigen.« Seither ist Buch und Kunst am Dom über die Versicherungskammer Bayern gegen Elementarschäden geschützt. Die vierteljährlich fällige Rate ist allerdings nicht ganz billig, wie Kers­tin Brummer berichtet. »Man muss das immer vorsorglich einplanen.«

KONTAKT WULFF & PARTNER

Ansprechpartner: Gabriele Kalenda / Georg Hoffmann
Telefon: (0221) 959425-0
E-Mail: info@wupv.de

https://www.wupa.koeln

Weitere interessante Themen finden Sie in der Börsenblattausgabe 33/21, die am Donnerstag, 19.8.21 erscheint!