Karlsruhe lehnt Erlass einer einstweiligen Anordnung im Suhrkamp-Insolvenzverfahren ab
Der Weg für Suhrkamp in die AG ist frei
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag des Suhrkamp-Minderheitsgesellschafters Medienholding auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Ob die Klage der Medienholding zulässig und begründet ist, muss nun vom Gericht in einem weiteren Schritt überprüft werden. Ob die Beschwerde angenommen wird, lässt sich aus dem heutigen Beschluss nicht ableiten, wie ein Gerichtssprecher sagte.