Mit dem neu geordneten Verpackungsgesetz und den damit verbundenen Registrierungspflichten eröffnete Susanne Barwick, Rechtsanwältin und stellvertretende Justitiarin des Börsenvereins, ihren Infoblock über die aktuellen Rechtsthemen. Schon ab 1. Juli gelten für alle Verlage, deren Produkte in Verpackungen an Endkund:innen gehen, neue Pflichten zur selbständigen Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Bei Nichteinhaltung der neuen Registrierungspflicht droht ein Vertriebsverbot für die Waren. Alle Details für die noch säumigen Verleger:innen gibt es in einem kostenlosen Webinar am 23. Juni.
Ab dem kommenden Jahr gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland. Große Unternehmen müssen dann dafür sorgen, dass in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Sozialstandards eingehalten werden. Mehr zum Thema finden Sie hier!
Beim E-Lending gibt es keinen neuen Stand, die Zwangslizenz konnte bisher abgewendet werden, doch die Begehrlichkeiten der Bibliotheken bleiben: Sie wollen die Bestseller der Verlage am Tag eins nach Erscheinen in ihren Verleihsystemen. "Für Bibliotheksnutzer ist die E-Leihe unglaublich attraktiv", so Christian Schumacher-Gebler, "die Frage ist nur, wann der E-Book-Markt kaputt ist". Die Vertragsfreiheit müsse in jedem Fall erhalten bleiben, so der CEO bei Bonnier Media Deutschland. Sehr hilfreich für dieses Ziel sei die Aktion Fair Lesen, für die sich Autor:innen, Verlage und Buchhandlungen zusammengeschlossen haben.