Aktuelle Stunde zum Deutschen Buchhandlungspreis

"Die Messe ist noch lange nicht gelesen"

24. März 2026
Sabine Cronau

Wo ist Weimer? Das fragte sich nicht nur die Buchbranche auf der Leipziger Buchmesse, sondern auch der Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann (Die Linke) – und zwar mit Blick auf die Rednerliste bei einer Aktuellen Stunde im Parlament. Auszüge aus der Debatte, eine Kleine Anfrage der AfD – und ein denkwürdiger Instagram-Post aus dem Buchhandel. Update: Jetzt mit der Antwort des Bundesinnenministeriums im Wortlaut.

Nahaufnahmen von vier Bundestagsabgeordneten am Rednerpult

Redebeiträge der Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Die Linke), Ottilie Klein (CDU), Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Götz Frömming (AfD) (im Uhrzeigersinn von oben links) 

Das Motto der Aktuellen Stunde am 20. März lautete „Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit verteidigen – Einschränkungen durch den Beauftragten für Kultur und Medien beenden“. Der Bundestag diskutierte dabei (mit ausgesprochen kleiner Besetzung) über den nachträglichen Ausschluss dreier Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis 2025, während in Leipig die Buchmesse auf Hochtouren lief. Die Debatte lässt sich im Wortlaut hier anschauen und nachlesen.

„Ich hätte erwartet, dass Sie wenigstens die Chance nutzen, hier Stellung zu beziehen“, so Pellmann an die Adresse von Weimer, der die Debatte vom Platz aus verfolgte – ohne sich zu Wort zu melden. Pellmann kritisierte, dass Weimer die Axt an die Kultur- und Kunstfreiheit lege und in seiner Eröffnungsrede zur Leipziger Buchmesse „keinen einzigen selbstkritischen Satz“ geäußert habe (mehr dazu hier).

Buchhandlungen, betonte Pellmann, hätten es heute wirtschaftlich schwer genug. Aufgabe eines Kulturstaatsministers sei es, sie zu unterstützen – „und nicht als Gesinnungspolizist einzuschreiten“. Die Linke fordert deshalb Weimers Rücktritt.

Sie haben erreicht, dass alle in einen Abgrund blicken. Es ist der Abgrund der Einschränkungen, des vorauseilenden, ängstlichen Recht-machen-Wollens.

Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90 / Die Grünen

Blick in den Abgrund

Deutliche Kritik kam in der Aktuellen Stunde auch von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen: „Wissen Sie, was Sie erreicht haben?“ fragte Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt an Weimers Adresse: „Sie haben erreicht, dass alle in einen Abgrund blicken. Es ist der Abgrund der Einschränkungen, des vorauseilenden, ängstlichen Recht-machen-Wollens. Es ist die Angst, dass Förderung von Kunst und Kultur in Deutschland davon abhängen könnte, ob sie gefällt. Und das ist ein riesengroßes Problem.“

Die Unionsabgeordnete Ottilie Klein wies dagegen darauf hin, dass das Haber-Verfahren seit 2004 praktiziert werde, um eine Förderung durch öffentliche Mittel zu steuern. Die Kunstfreiheit werde damit weder gefährdet noch eingeschränkt. Im Gegenteil: „Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, der gefährdet natürlich auch die Kunstfreiheit.“ Deshalb müsse diese Freiheit vor „jedweder Form des Extremismus“ geschützt werden.

Von Äpfeln und Birnen

Die frühere Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90 / Die Grünen), Weimers Vorgängerin, warnte in einem Zwischenruf davor, beim Hinweis auf das Haber-Verfahren Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Auch ihr Haus habe Förderungen überprüft – diese Gelder seien jedoch damals ohne ein Jury-Urteil im Rahmen des Corona-Programms „Neustart Kultur“ an ein umstrittenes Buchprojekt geflossen. Grundlage der Prüfung sei die Frage gewesen, ob der Antrag gegen die Förderrichtlinien verstoßen habe. Der Fall sei damit ganz anders gelagert als beim Deutschen Buchhandlungspreis.

Susanne Dagen hat den Preis schon

Als „Festival für Doppelmoral“ bezeichnete Götz Frömming von der AfD die Debatte um den Deutschen Buchhandlungspreis. „Hier streitet ein politisches Milieu angeblich um die Freiheit des gedruckten Wortes – dasselbe Milieu, dass sich mit Verbotsforderungen geradezu überschlägt, wenn es gegen rechts geht.“ Was wäre los gewesen, wenn die Dresdner Buchhändlerin Susanne Dagen den Preis bekommen hätte, fragte Frömming in die Runde: „Frau Dagen wird wahrscheinlich nie einen staatlichen Preis bekommen. Aber ich vermute mal, sie legt auch gar keinen sonderlichen Wert darauf.“

Kleiner Faktencheck: 2015, gleich im ersten Jahr der Auszeichnung, ist Susanne Dagens Buchhaus Loschwitz in Dresden prämiert worden, in der Kategorie besonders herausragende Buchhandlungen. Nachtrag: Auch 2016 war die Buchhandlung unter den Preisträgern.   

"Akteure könnten Abwehrstrategien entwickeln"

Einen brisanten Punkt gab es in Frömmings Redebeitrag trotzdem: Der Abgeordnete hat sich offenbar mit einer Kleinen Anfrage an das Innenministerium gewandt und nach vier weiteren Buchhandlungen gefragt, von denen er am Rednerpult konkret nur Bibabuze in Düsseldorf und die Frankfurter Karl-Marx-Buchhandlung nannte.

Im Bundestag zitierte er aus der frisch eingetroffenen Antwort des Innenministeriums, in der es Frömming zufolge heißt: „Eine weiterführende Auskunft zu den in der Fragestellung genannten Buchhandlungen kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen. Durch eine offene Auskunft über den aktuellen Wissensstand könnten die betroffenen Akteure Abwehrstrategien entwickeln.“

Aus dieser Antwort Schlüsse zu ziehen, ohne dass man den genauen Zusammenhang kennt, ist problematisch. Trotzdem wirft sie Fragen für die Branche auf: Bedeutet das, dass weitere Buchhandlungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Und welche Folgen könnte das für diese Buchläden in Zukunft haben?

Zufall oder (vermutlich) nicht: Beide Buchhandlungen, auf die Frömming verweist, werden in einem Beitrag des rechten Online-Portals „Nius“ vom 11. März genannt, der nach Verbindungen zur linken Szene sucht. Neben Bibabuze und Karl-Marx-Buchhandlung wird dort noch der Glitch Bookstore in München erwähnt. 

Update: Keine klare Antwort vom Bundesinnenministerium

In der Kleinen Anfrage der AfD und der Antwort des Bundesinnenministeriums, beides im Wortlaut hier abrufbar und außerdem am Ende dieses Artikels nachzulesen, fragt Frömming neben den Buchhandlungen Bibabuze und Karl Marx auch nach "Artemis" in Aachen und "Land in Sicht" (Frankfurt am Main).

Das Bundesinnenministerium verweist in der Antwort lediglich darauf, dass keine der Buchhandlungen im (öffentlichen) Verfassungsschutzbericht erwähnt werde - und ansonsten ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen müsse.

Petitionen laufen weiter

Im Buchhandel geht derweil die Welle der Solidarität mit den drei ausgeschlossenen Buchhandlungen Rote Straße in Göttingen, Golden Bookshop in Bremen und Zur schwankenden Weltkugel in Berlin weiter:

  • Mehr als 840 Menschen haben bislang eine Petition unterzeichnet, die der Landesverband Nord des Börsenvereins ins Leben gerufen hat. Gefordert wird das Preisgeld für die drei ausgegrenzten Buchhandlungen – und eine Entschuldigung des Kulturstaatsministers bei Preisträgern und Jury. Die Petition lässt sich nicht nur digital unterzeichnen, sondern steht auch als eine Unterschriftenliste zum Herunterladen zur Verfügung. Mehr dazu hier.
  • Weimers Rücktritt fordert die Initiative "Lesen hilft", die sich im direkten Umfeld der drei Buchhandlungen gebildet hat, mit Petition und Spendensammlung. Die Petition auf der Kampagnenplattform von Campact hat bislang mehr als 131.000 Unterstützer:innen gefunden.
  • Spenden werden auch aus dem Kreis der 115 Preisträger-Buchhandlungen 2025 gesammelt, eine Initiative der Buchhändlerin Teresa Donner aus Halle, an der sich jeder beteiligen kann (mehr dazu hier).
verkleidet wie im Wimmelbilderbuch „Wo ist Walter“, erbitten Elisabeth Evertz und Anke Johannsen Hinweise: „Wo ist Weimer?“

Die Duisburger Buchhandlung Scheuermann hatte schon in einem Instagram-Post ihre Empörung über den Ausschluss dreier Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis geäußert, später ein Gespräch mit Weimer gewünscht. „Aber er entzieht sich ja!“ Ihrem Ärger machen Elisabeth Evertz und Anke Johannsen Luft – verkleidet wie im Wimmelbilderbuch „Wo ist Walter“, erbitten sie Hinweise: „Wo ist Weimer?“

Was wenn unser aller Aufgabe darin besteht, nicht mürbe zu werden? 

Buchhandlung Scheuermann, Duisburg

Instagram-Post aus Duisburg

Die Buchhandlung Scheuermann aus Duisburg, in diesem Jahr ebenfalls mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet und in Leipzig mit der Protestaktion „Wo ist Weimer?“ unterwegs, hat einen denkwürdigen Instagram-Post zum Thema veröffentlicht:

„Die Leipziger Buchmesse ist vorbei, aber die Messe noch lange nicht gelesen“, heißt es da: „Wir fordern immer noch den Dialog. Wir fordern immer noch Transparenz. Und wir werden nicht müde, das zu wiederholen.“ Was, so fragt die Buchhandlung, „wenn unser aller Aufgabe darin besteht, nicht mürbe zu werden?“ Zum Post geht es hier.

Im Wortlaut: Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage des Abgeordneten Götz Frömming

Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und die „Karl-Marx-Buchhandlung“ vor, und wenn ja, welche?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. März 2026

Die Bundesregierung nimmt zur Schriftlichen Frage wie folgt Stellung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“.

Als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind daher solche anzusehen, die über die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen hinaus Aktivitäten zu deren Beseitigung (so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in: BVerfGE 113, 63 [81 f.]; das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in: BVerwGE 137, 275 Rn. 61) oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Ordnung entfalten (so BVerwGE 137, 275 Rn. 40).

Eine öffentliche Einschätzung bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen Organisationen, Personen oder anderen Gruppierungen nimmt das BfV auf dieser Grundlage im jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vor. Keine der genannten Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und die „Karl-Marx-Buchhandlung“ werden derzeit im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt.

Das BfV sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Eine weiterführende Auskunft zu den in der Fragestellung genannten Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und „Karl-Marx-Buchhandlung“, zu denen jeweils das BfV bisher keine öffentliche Stellungnahme abgegeben hat, kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form.

Durch eine offene Auskunft darüber, ob und welche Erkenntnisse dem BfV über die Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und die „Karl-Marx-Buchhandlung“ bekannt sind, wären Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methodik des BfV insbesondere bei der Beobachtung und Priorisierung möglicher Beobachtungsobjekte des BfV möglich. Durch eine offene Auskunft über den aktuellen Wissensstand könnten die betroffenen Akteure Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV hier offenlegen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.

Eine offene Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen des BfV stehen. Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehender Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet.

Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.