Ein weiterer Sieg für Barlach
Die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat gestern dem Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter, der Medienholding AG, das Recht auf umfassende Einsicht in Verträge mit Autoren, Mitarbeitern und Lieferanten zugesprochen. Wie der Sprecher des Landgerichts erläuterte, hat das Gericht auch einen Gesellschafterbeschlusss bestätigt, nach dem das Mietverhältnis des Verlags für die Berliner Villa der Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz beendet werden soll.