Die Buchbranche hat einen weiteren großen Rechtsfall rund um KI und Urheberrecht: Carlsen, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn klagen gegen OpenAI. Es geht um die Rechte an der Bilderbuchreihe „Das NEINhorn“. Die Klage liegt beim Landgericht München und richtet sich gegen OpenAI Ireland, also den Betreiber von ChatGPT in Europa.
Der Vorwurf: Schon einfache Eingaben erzeugen Geschichten, die dem Original in wichtigen Elementen ähneln. Auch Illustrationen sollen auf den ersten Blick kaum von den Originalen zu unterscheiden sein. ChatGPT schlägt demnach sogar selbst weitere Texte und Bilder mit Figuren und Schauplätzen der Reihe vor. In Tests habe das System außerdem komplette Druckvorlagen erstellt — inklusive Umschlag, Impressum, erfundener ISBN und Verlagslogo.
Carlsen, Kling und Henn gehen deshalb davon aus, dass ihre Werke ohne Erlaubnis zum Training der Sprach- und Bildmodelle genutzt wurden und in den Modellen abrufbar sind. Wir haben das in der Börsenblatt-Redaktion selbst geprüft und waren verblüfft, wie selbstständig und proaktiv ChatGPT Geschichten und Bilder zum „NEINhorn“ erstellt.
Der Verlag fordert, die unlizenzierte Nutzung zu beenden, mögliche Missstände offenzulegen und Verantwortung für bereits entstandene Schäden zu übernehmen. Im Frühjahr hatte bereits Penguin Random House gemeinsam mit Autor und Illustrator Ingo Siegner in ähnlicher Sache gegen OpenAI geklagt. Denn nicht nur „NEINhorn“-Slops werden von der KI erstellt, sondern auch Inhalte zu „Der kleine Drache Kokosnuss“. Bis die Klagen durchgefochten sind, dürfte es Jahre dauern. Viele Verlage und Rechteinhaber hoffen auf Grundsatzurteile, um Urheberrechtsverletzungen durch KI-Anbieter künftig besser zu unterbinden.
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