Kirchen klagen gegen verkaufsoffene Sonntage
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin haben Verfassungsbeschwerden gegen das Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen einschließlich der vier Adventssonntage pro Jahr in Berlin, teilen die Kirchen mit. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt die Beschwerden.