Müllers gemischte Gefühlswelt
Es war ein klarer Punktsieg für die Preisbindung. Geklagt hatte ein ganz großer Einzelhändler, die Drogeriekette Müller nämlich. Gesiegt haben die Interessen der kleineren und mittleren Buchhändler, die, so befanden die Richter einmal mehr, durch die Preisbindung geschützt werden sollen. Ein Kommentar von Börsenblatt-Redakteurin Christina Schulte.