Bibliotheksverband ist unglücklich über Gerichtsurteil
Die Stadtbücherei Münster hatte in zwei Büchern Warnhinweise angebracht. Dagegen hatte einer der Autoren geklagt – und, wie berichtet, in zweiter Instanz Recht bekommen. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) reagiert in einer Stellungnahme darauf, fordert einen rechtssicheren Rahmen.