Buchpreisbindung

Faire Konditionen

28. Oktober 2021
von Christian Russ

Über die Einrichtung einer »Ombudsstelle Preisbindung« wird in der Branche diskutiert. Was tun Ombudsleute? Und welchem Zweck dient die Initiative des Börsenvereins?  

Der Begriff »Ombud« stammt aus dem Altnordischen (»Umbod«) und ist dem Wortsinn nach eine Art Vollmacht. Ombudsmann und Ombudsfrau sind meist ehrenamtlich bestellte Personen, die innerhalb einer Organisation oder einem Gemeinwesen in Fällen von Uneinigkeit nach fairen Lösungen für die beteiligten Personengruppen suchen sollen. Mit dem Amt ist das Sichtbarmachen der Interessen von Personen verbunden, deren Belange mangels Sprachrohrs sonst kaum beachtet würden. Wie auch die Gerichte in Zivilverfahren gehalten sind, eine für beide Seiten gesichtswahrende Lösung im Vergleich zu suchen, richten immer mehr Institutionen Ombudsstellen ein. 

Auch der Börsenverein hat sich zur Einrichtung einer Ombudsstelle zum Thema Preisbindung entschieden. Die Branche hatte sich an einem runden Tisch zusammengefunden, um einen Weg für eine gemeinsame Lösung zum Umgang mit § 6 Abs. 3 des Buchpreisbindungsgesetzes zu finden. 

Nach dieser gesetzlichen Regelung dürfen Verlage dem Zwischenbuchhandel keine schlechteren Konditionen gewähren als anderen Letztverkäufern, insbesondere großen Händlern oder Ketten. Diese Regelung hatte bereits bei Inkrafttreten den Webfehler, dass ihrem Wortlaut nach nur Verlage gegen sie verstoßen können. Händler konnten immer darauf verweisen, dass sie nur für sich verhandeln und es Sache der Verlage sei, welche Rabatte diese den Zwischenbuchhändlern gewähren. Dennoch besteht das Problem der Rabattspreizung mit der Folge zunehmender Konzentration auf Händlerseite.

Die Ombudsstelle soll denjenigen Gehör verschaffen, die anonym über Konditionen und Verhandlungen berichten wollen. 

Christian Russ

Bei den Diskussionen am runden Tisch konnte Einigkeit über die Zielsetzung erreicht werden: Anpassung des Konditionengefüges der Verlage im Verhältnis zu kleinen und großen Händlern, Weitergabe von verbesserten Konditionen des Zwischenbuchhandels an das unabhängige Sortiment. Beschlossen wurde zudem eine Überprüfung der Ergebnisse durch Umfragen sowie die Einrichtung einer Ombudsstelle. Mit der Ombudsstelle betraute der Börsenverein uns, die Rechtsanwälte Christian Russ und Dieter Wallenfels, die der Branche seit Jahrzehnten als Preisbindungstreuhänder bekannt sind. Unsere um Objektivität bemühte Auffassung dieses Mandats war wohl auch der Grund für den Börsenverein, uns mit dem hiervon zu unterscheidenden Amt der Ombudsstelle zu beauftragen.

Die »Ombudsstelle Preisbindung« soll nach unserer Vorstellung denjenigen Gehör verschaffen, die anonym über Konditionen und Verhandlungen berichten wollen. Auch wir sind ja interessiert daran, zu erfahren, was sich tatsächlich abspielt, ob die kursierenden Berichte über Konditionsforderungen und Verhandlungsdruck tatsächlich der gelebten Wirklichkeit entsprechen. Die Ombudsstelle bietet damit eine – in ­dieser Form sicher so schnell nicht ­wiederkehrende – Möglichkeit, Einblicke in Abläufe zu erhalten, die sich sonst nur unter dem Radar abspielen. Dabei verpflichtet uns der Anwaltsstand zu ab­soluter Verschwiegenheit, das Amt der Ombudsstelle zu Neutralität. Es geht also nicht darum, Sprachrohr für ­Whistleblower zu werden, sondern darum, Schilderungen und Beschwerden entgegenzunehmen, zu filtern, zu verifizieren, zu bewerten und nach Lösungswegen für die Branche zu suchen. Dabei muss es auch nicht immer nur um Beschwerden gehen: Auch andere Schilderungen sind willkommen, wenn etwa durch Umsetzung der Ergebnisse des runden Tischs Veränderungen positiver Art festzustellen sind.

Wir haben daher die Hoffnung, dass möglichst viele Branchenunternehmen von diesem bewusst niedrigschwelligen Angebot Gebrauch machen werden.

DIE »OMBUDSSTELLE ZUR PREISBINDUNG«

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Russ, Rechtsanwalt Dieter Wallenfels
Bahnhofstr. 67
65187 Wiesbaden
Tel. 0611 / 449091
ombudsstelle@fuhrmann-wallenfels.de