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7. Juli 2022
von Sabine van Endert

Stellenangebote so zu formulieren, dass sich die richtigen Fachkräfte angesprochen fühlen – und die offenen Jobs auch online gut zu finden sind: Das ist eine Kunst für sich.

Noch immer bewirbt sich die große Mehrheit der Jobsuchenden klassisch auf ausgeschriebene Stellen. Im aktuellen »Karrierebarometer« von JobTeaser etwa haben 69 Prozent der 3 213 befragten Studierenden und Absolvent:innen angegeben, online nach passenden Stellenanzeigen zu ­suchen. Oft fühlten sich die Jobsuchenden allerdings von der Anzeige nicht gut informiert: Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) derer, die sich schon ­einmal auf eine Stelle beworben haben, gab an, durch die Anzeige eine klare ­Vorstellung von dem Job bekommen zu haben. 

Der jüngste HR-Monitor des Beratungsunternehmens Trendence listet die Top 5 »Bewerbungskiller« der Kandi­dat:innen auf: 

  • zu allgemeine Aussagen (47,6 Prozent)
  • konfuser Aufbau (34,7 Prozent)
  • schlechter Sprachstil im
  • Anzeigentext (33,8 Prozent)
  • unverständliche Jobtitel (33,7 Prozent)
  • fehlende Kontaktinformationen (28,2 Prozent)

Der Jobtitel ist vor allem auch ein ­wichtiger Faktor für die Auffind­barkeit in Jobbörsen: Studierende der technischen und Wirtschaftsfächer ­können häufig schnell passende Schlagworte identifizieren, für die Geistes­wissenschaften stellen Jobtitel oft eine Herausforderung dar.

DAS GEHÖRT IN EINE STELLENANZEIGE

Standards
Eine Stellenausschreibung sollte mit Angaben zur Position, dem Beschäftigungsumfang und einer kurzen prägnanten Tätigkeitsbeschreibung mit einer kurzen Vorstellung des Unternehmens beginnen. Danach ist es ratsam, Angaben zu den geforderten Qualifikationen zu machen. Am Ende können Sie mögliche Kandidat:innen über den Ablauf des Bewerbungs­prozesses informieren. Und nicht vergessen: die Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail) oder Call-to-Action-Bewerbungsmöglichkeit (mit hinterlegter E-Mail-Adresse).

Anforderungsprofil
Fachkenntnisse und die gewünschten Qualifikationen in Form einer Ausbildung oder eines Studiums sollten benannt werden. Geben Sie auch an, ob und wie viel Berufserfahrung der Kandidat mitbringen sollte. Bei den übrigen Anforderungen sollten nur die Fähigkeiten genannt werden, die für den Job auch wirklich notwendig sind – eine Umfrage der Jobplattform Indeed unter gut 1 000 Berufstätigen hat gerade ergeben, dass 47 Prozent der Befragten sich von den geforderten Kriterien eingeschüchtert fühlen. Im Durchschnitt bewerben sich die Befragten erst, wenn sie mehr als 80 Prozent der Anforderungen in der Stellenanzeige erfüllen. Ebenfalls überflüssig: Floskeln wie »teamfähig«, »kommunikativ« oder »belastbar«. 

Benefits
Jobticket, attraktiver Standort, Dienstfahrräder, Zugang zu Lernplattformen, Gesundheitsförderung oder Kinderbetreuung: Die Mehrwerte für (potenzielle) Mitarbeitende sollten in Ihrer Anzeige nicht zu kurz kommen. Unter Benefits versteht man Neben-, Zusatz- und Sozialleistungen, die Mitarbeitende ergänzend zur Vergütung vom Unternehmen erhalten.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das 2006 beschlossene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat erhebliche Auswirkungen auf das Bewerbungsverfahren. ­Folgende ­Angaben dürfen Sie in Ihrer Stellenausschreibung weder einschränken noch ausschließen: Geschlecht / sexuelle Identität, ­ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, Alter und Behinderungen. Die Nennung aller geschlechtlichen Formen (m / w / d) ist mittlerweile selbstverständlich, ansonsten gilt es, sehr sorgfältig zu formulieren  – und im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen. Begriffe wie »junges Team« oder »Berufsanfänger« etwa sollten vermieden werden, weil sie altersdiskriminierend verstanden werden können; durch den Begriff »langjährige Erfahrung« könnten sich Jüngere ­diskriminiert fühlen, auch die Anforderung »Deutsch als Muttersprache« ist problematisch.