Entscheidung in Karlsruhe: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Die anlasslose Speicherung von Verbindungssdaten für sechs Monate verletze das Grundrecht auf das Telekommunikationsgeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes, heißt es in der Begründung. Eine Datenspeicherung sei zwar grundsätzlich erlaubt, müsse aber rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Damit schließt das höchste deutsche Gericht nicht aus, dass der Bundestag zu einem späteren Zeitpunkt ein neues, verfassungskonformes Gesetz zur Datenspeicherung auf den Weg bringen kann.