"Nichtaufgriffsregelung" bis 30. September
Schonfrist für Registrierkassenumrüstung
Eigentlich sollten Händler ab 1. Januar 2020 ihre Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausrüsten. Da diese jetzt aber erst auf den Markt kommen, haben Bund und Länderfinanzverwaltungen eine "Nichtaufgriffsregelung" bis zum 30. September 2020 beschlossen.